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Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland

In der vergangenen Woche hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Medienblogger Stefan Niggemeier bestätigt. Niggemeier hatte einen Rechtsstreit gegen Callactive, einen Produzenten von Call in-Sendungen geführt. In dem Urteil wird ihm verboten, eine Äußerung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die ein Unbekannter im August 2007 in einem Kommentar geäußert hat.
Wie Niggemeier in seinem Blog schreibt, geht es aber nicht um den Kommentar selbst, da dessen Unzulässigkeit „unstrittig“ ist. Es geht vielmehr darum, ob er seinen Pflichten als Verantwortlicher dieser Seiten nachgekommen ist. Das Gericht ist nämlich der Auffassung, das er seinen Blog von vornherein moderieren muss. Das heißt: Kommentare können erst nach einer Prüfung freigeschaltet werden – Adieu, offene Diskussion.

Wo das Urteil hinführt, beschreibt Niggemeier selbst sehr treffend. Demnach leben die Richter offenbar in einer Welt, „in der man das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht als eine der größten Errungenschaften zu sehen scheint, sondern als eine ständige Bedrohung, die bislang zum Glück eher theoretischer Natur war, seit dem Siegeszug des Internets aber ganz praktisch täglich bekämpft werden muss“.

Niggemeier beschreibt, dass er im Gerichtssaal das Gefühl hatte, „als schwebe über der ganzen Verhandlung unausgesprochen die Frage, warum es das überhaupt geben muss: die Möglichkeit für jedermann, Kommentare abzugeben. So ähnlich hätten Richter vor 50 Jahren entschieden, wenn es um irgendwelche unzulässigen Fernsehbilder gegangen wäre, und ob sie auch der Meinung gewesen wären, man könnte auf dieses neumodische Bilderzeug gut verzichten, schließlich habe sich das Radio als Medium gut bewährt“.

In ihrem Kontrollwahn der Neuen Medien reden die Richter einer weiteren ungerechtfertigten Einschränkung von Meinungs- und Pressefreiheit das Wort. Offensichtlich ist es noch nicht ganz zu ihnen durchgedrungen, dass es im Grundgesetz einen Artikel 5 gibt.

Liebe Leser, auch die FDP hat ein Diskussionsforum. Jetzt stellen Sie sich vor, sie wollen in offenem Schlagabtausch streiten und müssen ständig bangen, dass ihr Argument vielleicht nicht am Zensor vorbeikommt, weil der anderer Meinung ist. Und wer sagt denn noch, was er denkt, wenn er ständig sich oder den Forenbetreiber gefährdet.

Auch der Gesetzgeber muss aktiv werden. Dabei helfen wir natürlich gerne: Die FDP-Bundestagsfraktion hat dazu bereits vor Monaten einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Da kann sich die Bundesregierung ja jetzt mal ein bisschen mutig zeigen. Dass sich die Sozialdemokraten aber selbst wirklich schwer mit Meinungsfreiheit tun, erkennt man in deren Youtube-Auftritt. Da wird auch vorher gecheckt, wie Beck-freundlich die Einlassungen der User sind. Siehe unten.

Trotzdem müssen die alte Tante SPD und die nicht altbackene christlich bürokratische Union endlich gesetzlich präzisieren, dass in die Zukunft gerichtete Überwachungspflichten von in den Schutzbereich von Artikel 5 des Grundgesetzes fallenden Plattformen, wie zum Beispiel Meinungsforen und Weblogs, grundsätzlich ausgeschlossen werden.

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