Schlag gegen die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland
Montag, den 10. Dezember 2007In der vergangenen Woche hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Medienblogger Stefan Niggemeier bestätigt. Niggemeier hatte einen Rechtsstreit gegen Callactive, einen Produzenten von Call in-Sendungen geführt. In dem Urteil wird ihm verboten, eine Äußerung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die ein Unbekannter im August 2007 in einem Kommentar geäußert hat.



